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Der Stoff „Silber-Zink-Zeolith“ (CAS-Nr. 130328-20-0), dem die INCI-Bezeichnung „Ammonium Silver Zinc Aluminium Silicate“ zugewiesen wurde, wurde mit der Verordnung (EU) 2017/776 der Kommission als „fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 2“ eingestuft.
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist Silber-Zink-Zeolith in kosmetischen Mitteln als verbotener Stoff aufgeführt (Anhang II Eintrag…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS sollte Silber-Zink-Zeolith daher aus der Liste der verbotenen Stoffe in kosmetischen Mitteln in Anhang II der…
(12) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.“ 3. In den Anlagen 1 bis 6 erhält die Einleitung folgende Fassung: „EINLEITUNG Erläuterungen zu den Spaltenüberschriften…
Der Stoff „Hexyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 6259-76-3) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch)…
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI),…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 618/2012 wurde eine neue harmonisierte Einstufung folgender Stoffe festgelegt: Indiumphosphid wurde als krebserzeugend der Kategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.