Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten (VO-DV I) vom 24. März 1995 (GV. NRW. S. 356), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2003 (GV. NRW. S. 413), außer Kraft.
Schulchroniken, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können mit den bisherigen Inhalten für schulinterne Zwecke aufbewahrt werden. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Schulchroniken, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können mit den bisherigen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sechste Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes vom 17. Oktober 1978 (GV. NRW. S. 548) außer…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.