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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Schulchroniken, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können mit den bisherigen Inhalten für schulinterne Zwecke aufbewahrt werden. Für die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Wissenschaft und Forschung Zusatz: Befristung von Vorschriften Artikel 17 des Gesetzes zur Stärkung von Bildung und Erziehung v. 8.7.2003 (GV. NRW. S. 413): "Die Vorschriften dieses Gesetzes treten fünf Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft." Artikel 10 dieses Gesetzes ändert Anlage 1. Zum Textanfang
Schulchroniken, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können mit den bisherigen Inhalten für schulinterne Zwecke aufbewahrt werden. Die…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.