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Die Sicherheit im Maßregelvollzug wird durch das Verhalten des Personals, durch organisatorische sowie sicherheitstechnische Maßnahmen und Vorrichtungen bestimmt. Krankenversorgung und gesicherte Unterbringung verlangen ausgewogene, abgestimmte Sicherheitsvorschriften, deren laufende Kontrolle und die Überwachung von Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen.
Die Maßregelvollzugseinrichtung ist so zu gestalten, dass eine sachgerechte Behandlung der untergebrachten Personen gewährleistet ist. Räume für die Behandlung,…
Die Sicherheitsstandards haben sich an den jeweiligen Aufgaben der Anstalten und den zu bewältigenden Gefahren zu orientieren. Der innere Aufbau der Anstalten…
Die Maßstäbe und Grundsätze zur Ermittlung des Personalbedarfes in Einrichtungen des Maßregelvollzuges tragen dem unterschiedlichen Behandlungs- und…
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Waffen, andere gefährliche oder nach der Hausordnung verbotene Gegenstände oder Stoffe in die Einrichtung eingebracht wurden oder…
Bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme, die nicht in der Maßregelvollzugseinrichtung selbst durchgeführt werden kann, bestimmt die…
Maßnahmen nach § 21 Maßregelvollzugsgesetz sind nur zulässig, wenn die in dem Gesetz vorgesehenen Einschränkungen nicht ausreichen, das geordnete Zusammenleben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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