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Die Sicherheitsfachkräfte unterstützen und beraten die therapeutische Leitung, die Leitung der Einrichtung und den Träger in allen sicherheitsrelevanten Fragen. Sie sind daher an allen sicherheitsrelevanten Entscheidungen durch frühzeitige umfassende Unterrichtung und Anhörung zu beteiligen. Ihnen sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Die Sicherheitsfachkräfte prüfen regelmäßig die sicherheitsrelevanten Vorrichtungen und Maßnahmen. Sie führen Begehungen durch und können hierzu mit Genehmigung des Trägers weitere sachkundige Personen auch von außerhalb der Einrichtung hinzuziehen. Die Begehungen sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel haben sie unverzüglich der therapeutischen Leitung und der Leitung der Einrichtung, in Fällen besonderer Bedeutung auch dem Träger mitzuteilen.
Die Sicherheitsfachkräfte sollen über Sicherheitsmaßnahmen der Leitung der Einrichtung unverzüglich unterrichtet werden. Die Leitung der Einrichtung achtet darauf, dass alle Beschäftigten mit den Sicherheitsvorschriften und -standards vertraut gemacht werden.
Die Aufgaben und Rechte der auf Grund anderer Rechtsvorschriften insbesondere des Arbeitsschutzes zu bestellenden Sicherheitsfachkräfte oder Sicherheitsbeauftragten bleiben unberührt.
Die Sicherheitsfachkräfte erstellen jährlich einen Tätigkeitsbericht auf der Grundlage der Begehungsprotokolle, der über die Leitung der Einrichtung und den Träger dem für den Maßregelvollzug zuständigen Ministerium vorzulegen ist.
darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere…
Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den…
Sicherheitsfachkräfte, Leitung der Einrichtung, therapeutische Leitung und Träger arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Sicherheitsfachkräfte nehmen die…
Zur Unterstützung der besonderen Belange der Sicherheit der Einrichtung bestellt jede Einrichtung mindestens eine Sicherheitsfachkraft, die nicht mit anderen…
Zuständig ist die therapeutische Leitung der Einrichtung, soweit die Mitwirkung des Trägers nicht vorgeschrieben ist (§ 21 Absatz 2 Satz 2…
Die Sicherheitsfachkräfte holen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen von den örtlichen Polizeibehörden, den zur Einrichtung nächstgelegenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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