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Die Sicherheitsfachkräfte sind an allen sicherheitsrelevanten Entscheidungen durch frühzeitige umfassende Unterrichtung und Anhörung zu beteiligen. Ihnen sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Die Sicherheitsfachkräfte stellen die regelmäßige Prüfung der sicherheitsrelevanten Vorrichtungen und Maßnahmen sicher. Sie führen mindestens einmal jährlich Begehungen durch und können hierzu weitere sachkundige Personen hinzuziehen. Die Begehungen sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel haben sie unverzüglich der therapeutischen Leitung und der Leitung der Einrichtung, in Fällen mit besonderen Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Abläufe auch der unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörde oder der Beliehenen mitzuteilen. Diese informieren das zuständige Ministerium unverzüglich.
Die Sicherheitsfachkräfte beraten die Beschäftigten in den Einrichtungen kollegial im Hinblick auf sicherheitsrelevante Einrichtungen und Abläufe.
Die Sicherheitsfachkräfte nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Unterstützung bei der Umsetzung aller sicherheitsrelevanten Erlasse des zuständigen Ministeriums, insbesondere die Prüfung der Erlasse und Identifizierung von Handlungsbedarfen in der Einrichtung;
Sicherstellung der Prüfung der sicherheitsrelevanten Abläufe;
Einbeziehung in die Nachbearbeitung besonderer Vorkommnisse in den Einrichtungen, die gegenüber dem zuständigen Ministerium meldepflichtig sind;
Beteiligung bei Festsetzungen des Maßes der Freiheitsentziehung im Sinne von § 4 Absatz 2 StrUG NRW der untergebrachten Personen;
Koordinierung von Revisionsgruppen zur Durchführung von Durchsuchungen und Kontrollen gemäß § 30 StrUG NRW und
Sicherheitsfachkräfte tauschen sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr mit Sicherheitsfachkräften aus anderen Einrichtungen aus. Sie können Sicherheitskommissionen bilden, die für mehrere Einrichtungen beratend tätig werden.
Die Aufgaben und Rechte der aufgrund anderer Rechtsgrundlagen zu bestellenden Beauftragten bleiben unberührt.
Die Sicherheitsfachkräfte unterstützen und beraten die therapeutische Leitung, die Leitung der Einrichtung und den Träger in allen sicherheitsrelevanten Fragen.…
Den Sicherheitsfachkräften sind die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die…
Sicherheitsfachkräfte, Leitung der Einrichtung, therapeutische Leitung und Träger arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Sicherheitsfachkräfte nehmen die…
zur Bestellung, zu den Aufgaben- und Einsatzbereichen einer Sicherheitsfachkraft nach § 48 Absatz 5 sowie zu Ausnahmen in Bezug auf den Umfang der personellen…
Die zu bestellenden Sicherheitsfachkräfte müssen fachlich und persönlich geeignet sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.