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Kontrollen von Schriftwechsel, Telegrammen, Paketen, Päckchen, Zeitungen und Zeitschriften sind von der therapeutischen Leitung anzuordnen. Die mit der Durchführung beauftragte Fachkraft hat die übrigen an der Behandlung der Patientin und des Patienten beteiligten Fachkräfte und die Leitung der Einrichtung über Erkenntnisse aus der Kontrolle zu unterrichten, soweit dies für die Behandlung oder aus Gründen des geordneten Zusammenlebens in der Einrichtung oder des Schutzes der Allgemeinheit zwingend geboten ist. Soweit dies notwendig ist, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu verhüten oder zu verfolgen, dürfen Erkenntnisse aus der Kontrolle den Behörden mitgeteilt werden, die für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zuständig sind.
Vor jedem Eingriff nach § 8 Absatz 2 Maßregelvollzugsgesetz ist die Notwendigkeit zu prüfen; er ist inhaltlich und zeitlich auf das geringst mögliche Maß zu beschränken und mit der Patientin und dem Patienten zu erörtern. Sie sind gleichzeitig auf die ihnen möglichen Rechtsbehelfe hinzuweisen.
An die Patientin oder den Patienten gerichtete angehaltene Schreiben, Telegramme, Pakete und Päckchen sind dem Absender zurückzugeben, sofern sie nicht Aufforderungen zur Begehung von Straftaten oder Ausbruchswerkzeug enthalten. Periodische Zeitungen und Zeitschriften dürfen nach Ablauf von 6 Wochen vernichtet werden, sofern der Grund des Anhaltens zu diesem Zeitpunkt noch besteht.
Um eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer zu vermeiden, können der Schriftwechsel überwacht und…
Der Schriftwechsel kann überwacht werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schriftwechsel nicht mit den im Behandlungs- und…
Rechte und Pflichten der Patientin und des Patienten nach §§ 5 bis 18, 20 bis 22, 25 und 26 Maßregelvollzugsgesetz sowie nach den Bestimmungen dieser Verordnung…
Kenntnisse aus Eingriffen in das Recht auf Kommunikation sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur den in den Maßregelvollzugsbehörden zuständigen…
Die Arrestierten haben das Absenden und den Empfang ihrer Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, die sie unverzüglich weiterleitet. Eine inhaltliche…
1Der Schriftwechsel darf überwacht und beschränkt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gefahr der Einbringung von Suchtstoffen oder gefährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.