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Zwingende Gründe für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 3 Maßregelvollzugsgesetz sind insbesondere in der die Unterbringung erfordernden Erkrankung liegende Gründe, konkreter Fluchtverdacht oder die Gefahr einer erheblichen Störung der Veranstaltung.
Der Ausschluss soll auf eine Veranstaltung beschränkt werden. § 5 Absatz 2 gilt entsprechend.
Aus zwingenden Gründen ihrer Behandlung und der Sicherheit oder des geordneten Zusammenlebens in der Maßregelvollzugseinrichtung kann die untergebrachte Person…
Aus zwingenden Gründen der Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung oder zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für ihren Behandlungserfolg dürfen untergebrachte…
zum Ausschluss von religiösen Veranstaltungen nach § 24 Absatz 2,
Gefangene können von der Teilnahme am Gottesdienst oder anderen religiösen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn dies aus überwiegenden Gründen der…
Wer nach Absatz 1 ausgeschlossen ist, darf bei Gefahr im Verzug unaufschiebbare Maßnahmen treffen.
Nach Möglichkeit können die Untergebrachten in ihrer Einrichtung an Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.