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Die Haushaltspläne bestehen jeweils aus Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes des Abrechnungsverbandes „Verwaltung“ der Körperschaft.
dem Ergebnishaushalt und
dem Vermögenshaushalt.
Den Haushaltsplänen sind jeweils die Bilanzen des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres beizufügen.