Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Haushaltspläne sind jeweils Teil der Haushaltssatzung. Sie enthalten alle im Haushaltsjahr voraussichtlich
anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit,
entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.
Die Haushaltspläne sind Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Sie sind nach Maßgabe dieser Verordnung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch sie weder begründet noch aufgehoben.