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Für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung sind allgemeine Versicherungsbedingungen zu erlassen. Diese müssen vollständige Angaben enthalten:
über die Ereignisse, bei deren Eintritt die Zusatzversorgungskasse zu einer Leistung verpflichtet ist, und über die Fälle, in denen aus besonderen Gründen diese Pflicht ausgeschlossen oder aufgehoben sein soll,
über die Art, den Umfang und die Fälligkeit der Leistungen der Zusatzversorgungskasse,
über die Fälligkeit der Prämie und die Rechtsfolgen eines Verzugs,
über die vertraglichen Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers und der Zusatzversorgungskasse sowie die Obliegenheiten und Anzeigepflichten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles,
über den Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag, wenn Fristen versäumt werden,
über die inländischen Gerichtsstände,
über die Grundsätze und Maßstäbe, wonach die Versicherten an den Überschüssen teilnehmen.
Die Bestimmungen des Absatzes 1 können statt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Satzung [2] enthalten sein.