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Die Zusatzversorgungskasse erteilt nach Maßgabe der Satzung [2] den Mitgliedern und Versicherten Auskunft über Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisse sowie den Leistungsberechtigten über bestehende Ansprüche. Dabei sind Mitglieder, Versicherte und Leistungsberechtigte insbesondere über ihre verschiedenen Wahlrechte und Leistungen, ihre Obliegenheiten, ihre Anzeigenpflichten, über Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten und Anzeigepflichten, über ihre aus Beitragszahlungen erworbenen Anwartschaften und die inländischen Gerichtsstände ausreichend zu informieren.