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In geschlossenen und gesicherten Klinikbereichen sind private Gegenstände der Beschäftigten, insbesondere Schlüssel und Mobiltelefone, außerhalb der Station aufzubewahren. Sofern dies aus baulichen Gründen nicht möglich ist, ist eine Aufbewahrung in besonders gesicherten Schließfächern zulässig.
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