Gesetze
Gesetz wird geladen …
Geldforderungen der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art werden für die in § 4 dieser Verordnung genannten Gläubiger von den Vollstreckungsbehörden der Gemeinden beigetrieben.
Die Vollstreckungsbehörde der Gemeinde am Sitz des Gläubigers ist zuständig, wenn sich das Verwaltungszwangsverfahren gegen einen Schuldner richtet, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat.
Geldforderungen der NRW.BANK der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art werden von der Landeshauptkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.
Die Landeshauptkasse ist Vollstreckungsbehörde für Forderungen aus Festsetzungs- und Zahlungsbescheiden nach
§§ 33 und 34 Absatz 6 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) in der jeweils geltenden Fassung sowie
dem Umlagegesetz vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 700) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit gesetzliche Vorschriften für bestimmte Forderungen die unmittelbare Inanspruchnahme bestimmter Vollstreckungsbehörden oder ein anderes Vollstreckungsverfahren vorsehen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1…
Die Beitreibung von Geldforderungen der in § 1 genannten Art ist Aufgabe der Vollstreckungsbehörden. Vollstreckungsbehörden sind:
Vollstreckungsbehörde im Sinne des § 200 Abs. 2 Satz 2 SGG sind die nach den Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen…
Das Versorgungswerk nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörden gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar…
Auf öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend…
Die Baukammern sind hinsichtlich ihrer Geldforderungen Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Absatz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der Fassung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.