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Die Einrichtungen melden bis zum 15. Juli eines jeden Jahres der zuständigen Bezirksregierung für das laufende Jahr ihren Bedarf an Unterrichtsstunden. Nachmeldungen erfolgen bis zum 31. August eines jeden Jahres. Die Bezirksregierungen teilen dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium bis zum 15. September eines jeden Jahres den voraussichtlichen Mittelbedarf mit.
Gefördert werden zunächst die Volkshochschulen, die eine Förderung im Sinne des § 6 Absatz 4 Satz 2 des Weiterbildungsgesetzes erhalten haben. Wird mit den dann noch beantragten Maßnahmen der Haushaltsansatz rechnerisch überschritten, wird mindestens eine Maßnahme jeder weiteren Einrichtung gefördert, soweit hierdurch der Haushaltsansatz nicht überschritten wird. Ansonsten ist eine Auswahl zwischen den beantragten Maßnahmen zu treffen.
Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung in einem gesonderten Bescheid.
Vor der Bewilligung legen die zuständigen Bezirksregierungen dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium eine Übersicht der Projektanträge mit einer…
Die Fördermittel sind von den Volkshochschulen zu beantragen. Die Antragsvoraussetzungen und das Antragsverfahren regelt das für Weiterbildung zuständige…
Einrichtungen der Weiterbildung, die nach ihrer Bezeichnung dem Bereich der Eltern- und Familienbildung angehören und zumindest zu drei Vierteln ihres…
Einrichtungen der Weiterbildung erhalten eine zusätzliche Förderung für die gemäß § 6 Absatz 5 des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom…
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Zuwendungsbescheid. Vor…
Volkshochschulen können eine zusätzliche Förderung insbesondere für Maßnahmen erhalten, mit denen sie sich innerhalb regionaler Bildungslandschaften, wie z.B.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.