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Die Projektanträge für ein Jahr sind bis zum 15. November des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Abweichend davon endet die Antragsfrist für Projektanträge für das Jahr 2022 am 1. März 2022. Bei Kooperationen legen die beteiligten Volkshochschulen fest, welche Volkshochschule den Antrag stellt und den Verwendungsnachweis führt.
Vor der Bewilligung legen die zuständigen Bezirksregierungen dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium eine Übersicht der Projektanträge mit einer fachlichen Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag vor.
Die Entscheidung über die Förderung der in der Übersicht (Projektliste) enthaltenen Vorhaben trifft das für Weiterbildung zuständige Ministerium unter Einbeziehung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V..
Wird der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz durch die eingehenden Anträge rechnerisch überschritten, dann sollen vorrangig regionale Verbundprojekte und die Projekte kleiner Volkshochschulen mit zwei hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich pädagogischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern berücksichtigt werden.
Die Bewilligung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent, maximal aber 35 000 Euro, der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben durch die zuständige Bezirksregierung in einem gesonderten Bescheid.
Gefördert werden zunächst die Volkshochschulen, die eine Förderung im Sinne des § 6 Absatz 4 Satz 2 des Weiterbildungsgesetzes erhalten haben. Wird mit den dann…
Die Fördermittel sind von den Volkshochschulen zu beantragen. Die Antragsvoraussetzungen und das Antragsverfahren regelt das für Weiterbildung zuständige…
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Zuwendungsbescheid. Vor…
Volkshochschulen können eine zusätzliche Förderung insbesondere für Maßnahmen erhalten, mit denen sie sich innerhalb regionaler Bildungslandschaften, wie z.B.…
Den Umfang der Förderung sowie die Förderfähigkeit von Angeboten nach Absatz 5 Satz 2 regelt das für Weiterbildung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung…
Die Träger der Pflichtaufgabe erhalten die Zuweisungen für das Pflichtangebot der Volkshochschulen in vierteljährlichen Teilbeträgen im Voraus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.