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Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung (Landesweiterbildungsbeirat) gebildet.
Der Landesweiterbildungsbeirat hat die Aufgabe
die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung zu beraten,
Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung zu erarbeiten,
die Erstellung des Weiterbildungsberichts nach § 27 des Weiterbildungsgesetzes fachlich zu begleiten,
Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten bei den innovativen Maßnahmen nach den §§ 17 bis 19 des Weiterbildungsgesetzes zu erarbeiten und
bei der Auswahl der zu fördernden innovativen Weiterbildungsvorhaben nach § 19 des Weiterbildungsgesetzes mit zu beraten.
Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung gebildet. Näheres über Aufgaben, die…
Zu den Sitzungen des Landesweiterbildungsbeirats lädt das für Weiterbildung zuständige Ministerium ein.
Mit beratender Funktion wirken mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter an den Aufgaben des Landesweiterbildungsbeirats mit:
Das für Weiterbildung zuständige Ministerium führt die Geschäftsstelle des Landesweiterbildungsbeirats.
Die Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden auf Vorschlag der in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 8…
die Zusammenarbeit der Einrichtungen nach der Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes mit anderen Institutionen des Bildungswesens und Betrieben zu fördern;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.