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Zur Erprobung von Erweiterungen der Zentralen Kaufpreissammlung zum Zwecke der Weiterentwicklung der amtlichen Grundstückswertermittlung kann das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium nach Maßgabe der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen für den Einzelfall zeitlich befristete Ausnahmen von den Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 dieser Verordnung zulassen.
Zur Erprobung neuer Aufgaben und Verfahren zum Zwecke der Weiterentwicklung der amtlichen Grundstückswertermittlung kann das für die amtliche…
Für die Erprobung neuer Verfahren zur Weiterentwicklung der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters kann das für das amtliche Vermessungswesen…
Zur Erprobung weitergehender Arbeitszeitmodelle kann das für Innere zuständige Ministerium von den Bestimmungen dieser Verordnung zeitlich begrenzte Ausnahmen…
Zur Erprobung weitergehender Arbeitszeitmodelle kann die zuständige oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium von den…
Zur Erprobung digitaler Formen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments wird die jeweils fachlich zuständige oberste…
Zur Weiterentwicklung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit kann das für Kommunales zuständige Ministerium im Einzelfall zeitlich begrenzte Ausnahmen von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.