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Der Betrieb im Sinne dieser Verordnung umfasst die fachliche sowie verfahrenstechnische Bereitstellung und Pflege eines IT-Verfahrens zur Datenführung und Datennutzung.
Die Führung im Sinne dieser Verordnung umfasst die Übernahme von Daten in die Datenbank des IT-Verfahrens nach Absatz 1 sowie die Haltung dieser Daten in der Datenbank.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Führung umfasst die Haltung erhobener Daten durch Speicherung in Datenbanken.
Im Sinne dieser Verordnung ist
Im Sinne dieser Verordnung ist
Im Sinne dieser Rechtsverordnung ist
Im Sinne dieser Verordnung ist
Im Sinne dieser Verordnung ist
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.