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Die einzelnen Leistungen, das heißt einzelne Leistungs- und Verhaltensaspekte der Ausbildungsberichte, einzelne Fragen in den Klausuren, die fachpraktische Arbeit und jedes Prüfgebiet der mündlichen Prüfung, dürfen nur unter Verwendung von ganzen und halben Punktzahlen bewertet werden. Die Gesamtpunkte entsprechen folgenden Noten: sehr gut (1) = 15,00 bis 13,50 Punkte (eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht); gut (2) = 13,49 bis 11,50 Punkte (eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht); befriedigend (3) = 11,49 bis 9,50 Punkte (eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht); ausreichend (4) = 9,49 bis 7,50 Punkte (eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht); mangelhaft (5)= 7,49 bis 2,50 Punkte (eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und unter 50 Prozent der möglichen Leistung liegt, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können); ungenügend (6) = 2,49 bis 0 Punkte (eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können).
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die einzelnen Leistungen, das heißt einzelne Leistungs- und Verhaltensaspekte der Ausbildungsberichte, einzelne Fragen in den Klausuren, die fachpraktische…
Die einzelnen Leistungen, das heißt einzelne Leistungs- und Verhaltensaspekte der Ausbildungsberichte, einzelne Fragen in den Klausuren, die Hausarbeit und…
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Einzelleistungen ist nach den folgenden Noten und Punktzahlen vorzunehmen: sehr gut = 15 – 14 Punkte eine den…
Die einzelnen Prüfungsleistungen dürfen nur unter Verwendung von folgenden Noten und Punkten bewertet werden: sehr gut | = | 15 bis 14 Punkte = | eine den…
Die Leistungen in den einzelnen Studienzeiten und in der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut = eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfungen dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut = 15 - 14 Punkte = eine den Anforderungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.