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Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Klausuren unabhängig voneinander und legen das jeweilige Klausurergebnis fest. Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses dokumentiert die Prüfungsergebnisse in den Klausurzeugnissen und übersendet diese der Ausbildungsleitung. In den Klausurzeugnissen ist der Gesamtpunktwert nach § 20 anzugeben. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses eröffnet und erläutert der Anwärterin oder dem Anwärter das Prüfungsergebnis in Anwesenheit der Ausbildungsleitung.
Bei der Bewertung der Prüfungsleistung sind neben der inhaltlichen Richtigkeit und dem Aufbau, die äußere Form und der sprachliche Ausdruck zu berücksichtigen. Die Bewertung ist zu begründen.
Wird eine Klausur ohne triftige Entschuldigung gemäß § 25 Absatz 1 nicht abgeliefert, gilt sie als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet.
Wird eine Klausur mit weniger als 7,5 Punkten bewertet, ist der Anwärterin oder dem Anwärter eine Klausur zur Wiederholung zu stellen. Wird eine Wiederholungsklausur mit weniger als 7,5 Punkten bewertet, ist der Vorbereitungsdienst entsprechend § 13 Absatz 2 zu beenden. Nach der erstmaligen Bewertung einer Klausur mit weniger als 7,5 Punkten sind der Anwärterin oder dem Anwärter die Rechtsfolgen einer Wiederholung einer Klausurbewertung mit weniger als 7,5 Punkten schriftlich gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen. Die Klausuren und die Klausurzeugnisse und gegebenenfalls das Empfangsbekenntnis werden zur Ausbildungsakte genommen.
Die Klausuren werden von der oder dem Lehrenden entsprechend § 55 bewertet. Die Lehrenden legen die bewerteten Leistungen der Leitung der jeweiligen…
Für jede reguläre Klausur die mit weniger als 7,5 Punkten bewertet wurde, ist der Anwärterin oder dem Anwärter jeweils eine Klausur zur Wiederholung zu stellen.…
Wird eine Klausur ohne triftige Entschuldigung gemäß § 25 Absatz 1 nicht abgeliefert, so gilt sie als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet.
Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen über die Bewertung von Prüfungsleistungen. § 23 Absatz 4 Satz 2 und § 30 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative…
Die Prüfung ist bestanden, wenn die mündliche Prüfung gemäß § 23 Absatz 3 erfolgreich abgelegt wurde und die Gesamtbewertung mindestens mit der Punktzahl 7,5…
Im Lehrgang nach Absatz 2 sind in drei der in der Anlage genannten möglichen Prüfungsfächern Klausuren zu schreiben, für die jeweils zwei Zeitstunden anzusetzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.