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Eine Werkfeuerwehr ist durch die Bezirksregierung anzuordnen, wenn bei einem Betrieb oder einer Einrichtung die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion besonders groß ist. Eine Anordnung erfolgt auch, wenn im Betrieb oder in der Einrichtung im Schadensfall eine große Anzahl von Personen gefährdet wird.
Betriebsfeuerwehren oder Brandschutzkräfte, die zum Schutz der eigenen Anlagen vor Brandgefahren oder zur Hilfeleistung im Betrieb vorgehalten werden, können auf Antrag eines Betriebs oder einer Einrichtung durch die Bezirksregierung als Werkfeuerwehr anerkannt werden.
Wird in einem Betrieb oder einer Einrichtung eine Werkfeuerwehr aus dem Grund angeordnet oder anerkannt, dass bei einem Schadensfall eine große Anzahl von…
Staatlich angeordnete Werkfeuerwehren sind Feuerwehren, die auf Grund des vorhandenen besonderen Gefahrenpotenzials im Betrieb oder in der Einrichtung auf…
Betriebe und sonstige Einrichtungen können eigene Betriebsfeuerwehren aufstellen. Auf Antrag eines Betriebs oder einer Einrichtung kann das Ministerium für…
Eine Betriebsfeuerwehr kann vom Ministerium für Inneres und Sport als Werkfeuerwehr anerkannt werden, wenn der Aufbau, die Ausstattung, die Leistungsfähigkeit…
Die Anerkennung der gemeinsamen Werkfeuerwehr von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht werkfeuerwehrpflichtig sind, erfolgt durch die Bezirksregierung…
Von Betrieben oder Einrichtungen zum Schutz der eigenen Anlagen vor Brandgefahren und zur Hilfeleistung im Betrieb vorgehaltene Brandschutzkräfte können auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.