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Die Vogelschutzwarte berät die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie die Stadt Frankfurt insbesondere auf folgenden Gebieten: Allgemeiner Vogelschutz im Rahmen der Naturschutzgebung, biologische Schädlingsbekämpfung mit Hilfe der Vögel in der Land- und Forstwirtschaft, Abwehr von Vogelschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Luftverkehr.
Weitere Aufgaben der Vogelschutzwarte sind: Untersuchungen zur Ökologie und Biologie solcher Vogelarten, die im Zusammenhang mit den vorstehend erwähnten Aufgaben stehen, Durchführung von Lehrgängen, Öffentlichkeitsarbeit über Vogelschutz.