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Bei wichtigen und grundsätzlichen Entscheidungen, die die Vogelschutzwarte betreffen, ist ein Kuratorium zu hören, das aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Das Kuratorium wirkt insbesondere bei der Planung der Arbeiten und bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags beratend mit.
Dem Kuratorium gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
ein Vertreter des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt als Vorsitzender,
ein Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt als stellvertretender Vorsitzender,
ein Vertreter des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz des Landes Rheinland-Pfalz,
ein Vertreter des Ministers für Finanzen und Forsten[2]des Saarlandes.
Auf die vorstehend genannten stimmberechtigten Mitglieder verteilen sich die Stimmen wie folgt: Der Vertreter des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt erhält 3 Stimmen, der Vertreter des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz des Landes Rheinland-Pfalz erhält 2 Stimmen, der Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt und der Vertreter des Ministers für Finanzen und Forsten[2] des Saarlandes erhalten je 1 Stimme.
Dem Kuratorium gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder an:
ein Vertreter der Hessischen Landesanstalt für Umwelt,
ein Vertreter des Landesamtes für Umweltschutz Rheinland-Pfalz,
ein Vertreter des Deutschen Bundes für Vogelschutz,
die Präsidenten der Landesjagdverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland,
der Leiter des Stadtforstamtes Frankfurt,
der Leiter des Gartenamtes der Stadt Frankfurt,
der Leiter eines Pflanzenschutzamtes der beteiligten Länder,
ein Vertreter der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft,
ein Vertreter des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner.
Bei Bedarf können Sachverständige zu Sitzungen des Kuratoriums hinzugezogen werden.
Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.