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Beamtinnen und Beamte, deren Facharbeit während der Qualifizierung mit „ausreichend“ bewertet wurde, nehmen im Anschluss an die Qualifizierung an einem dreimonatigen Aufstiegslehrgang teil. Die Inhalte des Aufstiegslehrgangs ergeben sich aus der Anlage 3. Der Aufstiegslehrgang wird mit der Aufstiegsprüfung abgeschlossen.
Beamtinnen und Beamte, deren Eignung und Leistungen während der praktischen Einweisung mindestens mit ausreichend (5 Punkte) beurteilt werden, nehmen an einem…
Der Zeitraum einer Qualifizierung nach Absatz 1 beträgt mindestens zehn Monate. Er umfasst eine exemplarische praktische Einweisung in Aufgaben der angestrebten…
Der Qualifizierung nach § 6 schließt sich ein mindestens drei Monate dauernder Aufstiegslehrgang mit abschließender Prüfung an, der von einem Bildungsträger…
Der Aufstiegslehrgang dauert drei Monate; er wird durch das Ausbildungszentrum der Justiz durchgeführt.
Der Aufstieg dauert mindestens 14 Monate und umfasst die Qualifizierung mit einem Einführungslehrgang und einer exemplarischen praktischen Einweisung gemäß § 6…
Hat der Prüfling die Aufstiegsprüfung nicht bestanden oder gilt diese als nicht bestanden, so kann sie einmal, und zwar innerhalb von drei Monaten nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.