Art 6 VsorglastVteilStVtrG
Inkrafttreten
(1)
Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für den Bund in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.