§ 19 Abs. 2 Nr. 2 VStGPflicht zur Abgabe von Vermögensteuererklärungen
die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn ihr Gesamtvermögen mindestens 20.000 Deutsche Mark beträgt.
§ 2 Abs. 2 VStGBeschränkte Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 des Bewertungsgesetzes genannten Art, das auf das Inland entfällt.
§ 5 Abs. 1 VStGStichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer, Entstehung der Steuer
Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, §§ 15 bis 17) festgesetzt.
§ 3 Abs. 1 VStGBefreiungen
Von der Vermögensteuer sind befreit 1a. 14. (weggefallen);
§ 25 Abs. 2 VStGAnwendung des Gesetzes
§ 3 Abs. 1 Nr. 12 Satz 3 ist auch auf die Vermögensteuer der Kalenderjahre vor 1990 anzuwenden, soweit Bescheide noch nicht bestandskräftig sind oder unter dem…