Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…| 2 | | 3 |
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung,…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…und Vorschriften hinweisen | | | | | | |
| 10 | Bedienen von Fahrzeugen und Systemen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10) | a) | Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden |…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 11) | a) | Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
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| 12 | Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 5 Abs. 1 Nr. 12) | a) | Bauteile, Baugruppen und Systeme, insbesondere Räder, Reifen und Fahrwerk, außer Betrieb…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…| |
| 3 | Prüfen und Eingrenzen von Schäden und Störungen sowie Bestimmen der Ursachen (§ 5 Abs. 1 Nr. 13) | a) | Schäden und Störungen unter Beachtung von Kundenangaben systematisch eingrenzen, feststellen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…kundenspezifischen und betrieblichen Gesichtspunkten bearbeiten | | | | | | |
| 6 | Fügen (§ 5 Abs. 1 Nr. 14) | a) | Fügetechnik auswählen; Fahrzeugbauteile fügen, insbesondere durch Schraub-, Kleb-,…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
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| 7 | Manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 15) | a) | Kennwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen unter Berücksichtigung von Werk-…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
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| 8 | Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 5 Abs. 1 Nr. 16) | a) | Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, der Reifenservice- und Vulkanisationseinrichtungen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…Anlagen warten | | | | | | |
| 9 | Reparieren von Schläuchen und Reifenlaufflächen (§ 5 Abs. 1 Nr. 17) | a) | Reparaturfähigkeit von Rädern, Reifen und Schläuchen unter Berücksichtigung der Normen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…Tarifverträge nennen | | | | | | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | | | | |
| b) | Grundfunktionen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anlage VulkAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationstechnikZitatstelle…unterscheiden | | | | | | |
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik