§ 1 Abs. 2 SächsSÜGSächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Dieses Gesetz gilt für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen, der Gemeinden, der Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des…
§ 54a VVVG SNEinschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz wird das Recht aus Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 1 Abs. 1 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
Dieses Gesetz gilt für die Behörden des Freistaates Sachsen (Staatsbehörden).
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
der Behörden des Freistaates Sachsen und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
§ 1 SächsVwVfZGGesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen
Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaates Sachsen und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und…