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Die Unterschriften zum Volksantrag sind auf Unterschriftenbogen nach amtlichem Muster abzugeben.
Jeder Unterschriftenbogen muss den Volksantrag mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung enthalten.
Die Beschaffung der Unterschriftenbogen obliegt den Antragstellerinnen und Antragstellern.
Die Beschaffung der Unterschriftenbogen obliegt den Antragstellerinnen und Antragstellern.
Die Unterstützungsunterschriften zum Volksantrag sind auf Unterschriftenbogen nach dem Muster der Anlage 1 abzugeben.
die Unterschriftenbogen und das Verfahren der Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch die Gemeinde bei Volksantrag und Volksbegehren,
Die zur Bestätigung der Gültigkeit der Unterstützungsunterschriften eingereichten Unterschriftenbogen werden von der Gemeinde unverzüglich bearbeitet und an die…
Die Unterstützungsunterschriften zum Volksbegehren sind auf Unterschriftenbogen nach dem Muster der Anlage 3 abzugeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.