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Die Unterstützung erfolgt durch die eigenhändig zu leistende Unterschrift des Stimmberechtigten. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig.
Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Hauptwohnung der oder des Stimmberechtigten sowie der Tag der Unterzeichnung sind leserlich einzutragen. Bei Stimmberechtigten, die in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung haben, ist an Stelle der Hauptwohnung der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes einzutragen. In diesem Falle hat der Stimmberechtigte dem Unterschriftenbogen eine schriftliche Erklärung darüber beizufügen, dass die einzelnen Voraussetzungen des § 2 erfüllt sind und sie oder er noch nicht anderweitig eine Unterstützungsunterschrift geleistet hat.
Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Stimmberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Abstimmungsentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Stimmberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
„Jede und jeder Stimmberechtigte darf denselben Volksantrag nur einmal unterstützen.
Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder durch körperliches Gebrechen gehindert sind, den Eintragungsschein zu unterzeichnen, können…
Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder durch körperliches Gebrechen gehindert sind, den Eintragungsschein zu unterzeichnen, können…
Bedient sich eine stimmberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung gehindert ist, den…
Außer in den Fällen des Satzes 1 Nummer 5 und 6 vermerkt die Gemeinde zusätzlich in der im Unterschriftenbogen vorgesehenen Spalte, ob die unterzeichnende…
1Die Eintragung muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Wohnung sowie die persönliche und handschriftliche Unterschrift des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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