Art. 5 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVGVO) vom 2.…
§ 19 SN-12081Sächsische Richtergesetzwahlverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu den Wahlen…
Art. 3 SN-12205Gesetz über das Sächsische Versammlungsgesetz und zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über…
§ 53 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Wurden Volksanträge oder Volksbegehren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder einer Änderung dieses Gesetzes bei der Landtagspräsidentin oder dem…
§ 79 LWO SNLandeswahlordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landeswahlordnung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543), die zuletzt…