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Lassen andere Dienstherren als das Land Beamte an der Fachhochschule ausbilden, haben sie sich anteilig entsprechend der Zahl der auszubildenden Beamten an den laufenden Kosten zu beteiligen. Das Nähere regelt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung [1].