VwHSchulFinAbk SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietDurchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher VereinbarungenArt. 6 VwHSchulFinAbk SLAbkommen über die Finanzierung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Vom 3. November 1995 bis 22. Juni 1996 Art. 5Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Dieses Abkommentritt am 1. Januar 1996 in Kraft.(2)Es kann von jedem Beteiligten mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Art. 5