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Die Kostenbeiträge der Beteiligten sind zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig.
Der Haushaltsentwurf der Hochschule bedarf der Zustimmung der Finanzminister und -senatoren der Beteiligten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen.
Das Land Rheinland-Pfalz kann zu Lasten der umlagefähigen Ausgaben über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu 5 v.H. über den beschlossenen umlegungsfähigen jährlichen Finanzbedarf leisten; Entsprechendes gilt für Verpflichtungsermächtigungen.
Die Finanzierungsanteile werden im vierjährigen Turnus überprüft.