Verordnung über die Übertragung der theoretischen Ausbildung der Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes Vom 3. August 1981
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1980 in Kraft.
§ 2 VwmDUniAusbÜbV SL
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