Verordnung über die Übertragung der theoretischen Ausbildung der Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes Vom 3. August 1981
Die theoretische Ausbildung der Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes wird der Saarländischen Verwaltungsschule übertragen.
§ 1 VwmDUniAusbÜbV SL
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