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Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Der Vorsitz eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Das vorsitzende Mitglied eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; es ist für die Ordnung verantwortlich.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister eröffnet, leitet und schließt die Ratssitzungen, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.