Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wadrilltal bei Wedern“ vom 18. November 2005 (Amtsbl. S. 1875) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. . Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wadrilltal“ (N 6407-302)