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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) sowie die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft.[4] Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen bei Wadrill und Sitzerath“ (L 6307-301)