§ 16 Abs. 4 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Der Antragsteller kann nach Zugang dieser Mitteilung die Anerkennung des Anspruchs dem Grunde nach bei der für die Wertpapierart zuständigen Kammer für…
§ 2 Abs. 1 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Anträge nach §§ 4, 5 des Wertpapierbereinigungsgesetzes auf Feststellung, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bereinigung einer Wertpapierart gegeben…
§ 3 Abs. 1 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Anträge nach § 53 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vom 20. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S.…
§ 6 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Nachanmeldungen (§ 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vom 16. November 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 850) sind…
§ 24 Abs. 2 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Anträge nach § 64 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes können nach dem Schlußtag nicht mehr gestellt…