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Die Freistellung von waffenrechtlichen Vorschriften nach dieser Verordnung gilt
für die Behörden und Gerichte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz;
im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes für den Bundesnachrichtendienst;
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für
die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes,
die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, soweit sie Sicherheitsaufgaben wahrnimmt,
die Behörden der Luftaufsicht des Bundes.
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine dem Absatz 1 Satz 1 entsprechende Regelung für sonstige…
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt allgemeine Verwaltungsvorschriften über den Erwerb und das Führen von Schusswaffen durch Behörden…
die obersten Bundes- und Landesbehörden,
Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes…
die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.