§ 15 KrWaffKontrGDV 2Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 8 AuslWBGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 8Achte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 8 AuslWBGDV 6Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 4 GFDVVerordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.