§ 8 AuslWBGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 8 AuslWBGDV 6Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 7Siebente Durchführungsverordnung (Stichtag) zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 7 AuslWBGDV 3Dritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 10Zehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.