Art 4 Abs. 1 KlWalAbkGGesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 WildTArtÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 7 Abs. 1 IFCAbkGGesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 LMeerSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.