WasBauPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 WasBauPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin § 11Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft. § 11Anlage 1