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Die Stundenlöhne betragen Stundenlohn brutto in Euro ab 1.1.2025 I. Interventionsdienst/Revierdienst 1. Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst 14,22 14,94 2. Sicherheitsmitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstellen 14,43 15,16 II. Objektschutzdienst 1a. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst 13,90 14,60 1b. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der auf Forderung des Auftraggebers oder aus gesetzlicher oder behördlicher Vorgabe eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a erfolgreich abgelegt haben muss und in einer solchen Funktion eingesetzt wird 14,22 14,94 2. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der auf Forderung des Auftraggebers eine IHK-Prüfung zur IHK-geprüften Werkschutzfachkraft bzw. geprüften Schutz- und Sicherheitskraft erfolgreich abgelegt haben muss und als solche eingesetzt wird 15,59 16,37 3. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die auf Forderung des Auftraggebers eine Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich abgelegt haben muss und als solche eingesetzt wird 15,59 16,37 4. Sicherheitsmitarbeiter zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften 15,16 15,92 5. Sicherheitsmitarbeiter in Einrichtungen der Abschiebung von Ausreisepflichtigen oder des Justizvollzuges 15,37 16,15 III. Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen 1. Sicherheitsmitarbeiter in Objekten der Bundeswehr 16,52 17,35 2. Sicherheitsmitarbeiter in Objekten der Bundeswehr als Konsolenbediener im Betreibermodell 17,64 18,53 3. Rufbereitschaft im Betreibermodell der Bundeswehr pauschal pro 12-Stunden-Schicht 17,50 17,50 4. Beschäftigte, die nach den Richtlinien der Bundeswehr als Diensthundeführer geprüft sind, erhalten, sofern sie innerhalb der Schicht einen Diensthund führen 12,00 pro Schicht 18,00 pro Schicht 5. Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Objekten der nicht deutschen NATO-Streitkräfte ohne Dienstwaffe 14,01 14,71 Sicherheitsmitarbeiter an militärischen Flughäfen der nicht deutschen NATO-Streitkräfte 13,90 14,60 6. Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Objekten der nicht deutschen NATO-Streitkräfte mit Dienstwaffe 16,28 17,35 7. Soweit von der Bundeswehr, den US-Streitkräften oder anderen nicht deutschen NATO-Streitkräften der Einsatz von Wachführungen verlangt wird, erhalten die diese Funktion ausübenden Mitarbeiter eine Funktionszulage in Höhe von 1,40 je Arbeitsstunde Dies gilt nicht für Konsolenbediener im Betreibermodell der Bundeswehr. 8. Senior Guard in militärischen Anlagen der US-Streitkräfte 3,25 pro Schicht
Soweit ein Mitarbeiter durch dieselbe Tätigkeit die Voraussetzung von mehr als einer Entgeltgruppe erfüllt, ist bei Einsatz in dieser Funktion das jeweils höchste maßgebliche Stundengrundentgelt zu zahlen, sofern der Auftraggeber oder eine behördliche oder gesetzliche Vorgabe die damit verbundene Qualifikation erfordert.
Die Monatsgehälter betragen Monatsgehalt brutto in Euro ab 1.1.2025 Gehaltsgruppe I 3 047,22 3 200,80 Angestellte mit verantwortlichen Arbeiten, für die eine abgeschlossene und tätigkeitsbezogene Berufsausbildung oder gleichwertige Berufskenntnisse erforderlich sind Beispiele: Sachbearbeitung in den Abteilungen Personal, Rechnungswesen, Vertrieb, Marketing, Technik, Einkauf, Büroarbeiten mit erhöhten Anforderungen, verantwortliche Tätigkeiten in den Bereichen Ausbildung, Qualitätssicherung, Aufsicht und Kontrolle Gehaltsgruppe II 3 528,36 3 706,19 Angestellte mit verantwortlichen und selbstständigen Arbeiten, für die eine abgeschlossene und tätigkeitsbezogene Berufsausbildung oder gleichwertige Berufskenntnisse erforderlich sind, und Angestellte mit Führungsverantwortung gegenüber Angestellten der Gehaltsgruppe I oder gewerblich Beschäftigten aus mehreren Kundeneinsatzbereichen Beispiele: Vorgesetzte gegenüber Angestellten der Gehaltsgruppe I, Supervisor, Einsatzleiter Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit Gehaltsgruppe I 3 047,22 3 200,80 Gehaltsgruppe II 3 627,36 3 810,18
Übersteigt der bundesgesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz oder nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz das in dieser Rechtsverordnung festgelegte Entgelt, so gelten diese gesetzlichen Lohnregelungen, ohne dass es einer Änderung dieser Verordnung bedarf.