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Für die Einstufung des einzelnen Beschäftigten sind die Art seiner überwiegenden Tätigkeit, seine Berufsausbildung (soweit dies in einzelnen Gruppen vorausgesetzt wird) und seine für die einzelnen Gruppen genannten Qualifikationsvoraussetzungen maßgebend. Die Regelqualifikation der jeweiligen Entgeltgruppe kann ebenfalls durch entsprechende Berufserfahrung, das heißt erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten, erfüllt werden.
Übt ein Beschäftigter mehrere Tätigkeiten gleichzeitig aus, die in verschiedenen Gruppen gekennzeichnet sind, so erfolgt seine Einstufung in diejenige Gruppe, die seiner überwiegenden Tätigkeit entspricht.
Als Berufsjahre in der jeweiligen Gruppe gelten auch die nachgewiesenen Tätigkeitsjahre in einer vergleichbaren Tätigkeit in einem anderen Gewerbezweig, sofern in der einzelnen Gruppe nichts anderes festgelegt ist.
Die Selbstständigkeit eines Arbeitnehmers wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass er bei seiner Tätigkeit beaufsichtigt oder angewiesen wird.
Gewerbliche Arbeitnehmer Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro Lohngruppe 1HilfskräfteTätigkeit:Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach Anweisung.Regelqualifikation:keine.Tätigkeitsbeispiele: 11,10 (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) 1 875,90 (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) Lohngruppe 2Abbruch-, Bohr- und SägewerkerTätigkeit:Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, manuell oder mit leichtem Gerät nach Anweisung.Regelqualifikation:keine.Tätigkeitsbeispiele: 13,95 2 357,55 Lohngruppe 3Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem 2. Jahr ihrer Tätigkeit; SprenghelferTätigkeit: Regelqualifikation: Tätigkeitsbeispiele: 14,30 2 416,70 Lohngruppe 4Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- und Sägearbeiter, SprengarbeiterTätigkeit: Regelqualifikation: Tätigkeitsbeispiele: 15,20 2 568,80 Lohngruppe 5Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch-Facharbeiter, Abbruchmaschinenführer, SprengberechtigteTätigkeit: Regelqualifikation: Tätigkeitsbeispiele: 15,94 2 693,86 Lohngruppe 6Spezial-Abbruchmaschinenführer, qualifizierter AbbruchvorarbeiterTätigkeit: Regelqualifikation: Tätigkeitsbeispiele: 16,71 2 823,99 Lohngruppe 7Abbruchstellenleiter, qualifizierte Sprengberechtigte, qualifizierte Spezial-AbbruchmaschinenführerTätigkeit: Regelqualifikation: Tätigkeitsbeispiele: 17,00 2 873,00
Technische Angestellte Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro Berufsgruppe T 1Tätigkeitsmerkmale:Angestellte, die vorübergehend schematische Tätigkeit oder einfache technische Tätigkeit ausüben.Berufsausbildung:keine. Vor vollendetem 18. Lebensjahr 5,90 997,10 Vor vollendetem 19. Lebensjahr 7,67 1 296,55 Nach vollendetem 19. Lebensjahr 8,38 1 416,92 Nach vollendetem 21. Lebensjahr 9,75 1 648,46 Nach vollendetem 23. Lebensjahr 11,25 1 901,60 (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) Berufsgruppe T 2Tätigkeitsmerkmale:Angestellte mit einfacher vorwiegend schematischer oder anderer einfacher technischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung erforderlich ist.Berufsausbildung:Ausbildung an einer einschlägigen Technikerschule.Beispiele:Erstellen von einfachen Kalkulationen, statischen Berechnungen und einfachen Massenberechnungen auf Anweisung. Vor vollendetem 19. Lebensjahr 9,27 1 568,20 Nach vollendetem 19. Lebensjahr und 11,08 1 873,81 ab 1. Berufsjahr in der Gruppe ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 13,11 2 216,48 ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 14,99 2 534,43 (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) Berufsgruppe T 3Tätigkeitsmerkmale:Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Anleitung zu erledigen sind und erweiterte Fachkenntnisse erfordern.Berufsausbildung:Ausbildung an einer einschlägigen Technikerschule mit Abschlussprüfung.Beispiele:Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen, Aufstellen von schwierigen Massenberechnungen, Überwachen von einfachen Arbeitsstellen unter Aufsicht erfahrener Techniker, Erstellen von Entsorgungskonzepten. Ab 1. Berufsjahr in der Gruppe 14,99 2 534,41 Ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 16,11 2 722,73 Ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 17,82 3 012,90 Ab 7. Berufsjahr in der Gruppe 18,35 3 102,43 Berufsgruppe T 4Tätigkeitsmerkmale:Angestellte, die schwierige, gründliche Fachkenntnisse erfordernde Aufgaben nach allgemeiner Anweisung selbstständig ausführenBerufsausbildung: Beispiele:Angestellte, die nach besonderer Einführung statische Berechnungen, Eingabepläne, Arbeitspläne, Massenberechnungen und schwierige Berechnungen vornehmen. Ab 1. Berufsjahr in der Gruppe 20,27 3 426,57 Ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 22,24 3 759,96 Ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 24,14 4 081,02 Berufsgruppe T 5Tätigkeitsmerkmale:Angestellte, die unter eigener Verantwortung selbstständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch langjährige Erfahrungen erworben werden.Berufsausbildung:wie Berufsgruppe T 4.Beispiele:Selbstständiges Leiten von Arbeitsstellen, Aufstellen schwieriger Kalkulationen und statischer Berechnungen, selbstständiges Verhandeln mit Auftraggebern und Behörden. 25,62 4 331,05
Kaufmännische Angestellte Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro Gruppe K 1Tätigkeitsmerkmale:Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit.Berufsausbildung: Beispiele:Aufnehmen von Diktaten, auch über Diktiergeräte, und einwandfreies schriftliches Wiedergeben, einfache Registraturarbeiten, Ausfertigen von Bestellungen, Mahnbriefen, Rechnungen. Vor vollendetem 19. Lebensjahr 9,24 1 562,03 Nach vollendetem 19. Lebensjahr und 10,10 1 707,11 ab 1. Berufsjahr in der Gruppe ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 12,34 2 086,82 ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 13,77 2 327,60 (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) (Mindestlohn beachten; s. Absatz 8) Gruppe K 2Tätigkeitsmerkmale:Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbeiten erledigen.Berufsausbildung: Beispiele:Aufnehmen von Diktaten von schwierigen Texten, auch über Diktiergeräte, und form- und stilgerechtes Wiedergeben, Durchführen von einfachen Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsarbeiten, Bedienen von PCs, Erledigen der Formalitäten bei Einstellungen und Entlassungen sowie Verwalten von Arbeitspapieren. Ab 1. Berufsjahr in der Gruppe 14,63 2 472,68 Ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 15,19 2 568,38 Ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 15,80 2 670,26 Gruppe K 3Tätigkeitsmerkmale:Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten erledigen.Berufsausbildung: wie Gruppe K 2.Beispiele:Form- und stilgerechtes Abfassen von Briefen, Durchführen von schwierigen Buchhaltungsarbeiten, selbstständiges Durchführen aller lohn- und gehaltsbuchhalterischen Arbeiten, selbstständiges Führen und Abwickeln von Konten einschließlich Korrespondenz und Mahnwesen. Ab 1. Berufsjahr in der Gruppe 17,80 3 009,83 Ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 19,01 3 213,55 Ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 21,09 3 565,49
Übersteigt der bundesgesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz oder nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz das in dieser Rechtsverordnung festgelegte Entgelt, so gelten diese gesetzlichen Lohnregelungen, ohne dass es einer Änderung dieser Verordnung bedarf.