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Die Eingruppierung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit.
Für das Fahrpersonal gilt: Die Anwesenheits-, Abruf- und Kabinenzeiten, die außerhalb der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit anfallen, werden mit 50% des Stundenlohns vergütet.
Die Begleitungs- und Wartezeiten werden nicht vergütet.
Die Pausen und Ruhezeiten werden nicht bezahlt, auch wenn sie außerhalb des Standortes anfallen.
Die Entgelte werden monatlich nachschüssig und bargeldlos ausgezahlt. Die Arbeitnehmer erhalten eine spezifizierte, schriftliche Abrechnung.
Die Löhne betragen für gewerbliche Arbeitnehmer Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro Lagerbereich 12,25 2 131 13,38 2 327 13,79 2 398 Mindestlohn beachten; Mindestlohn beachten; siehe Absatz 9 siehe Absatz 9 Möbelspedition 13,11 2 280 13,74 2 390 14,13 2 457 14,66 2 805 14,93 2 856
Die Gehälter für die kaufmännischen Angestellten betragen Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro Gehaltsgruppe 1 10,50 1 826 Angestellte für einfache Tätigkeiten Mindestlohn beachten; Mindestlohn beachten; siehe Absatz 9 siehe Absatz 9 Gehaltsgruppe 2a 10,94 1 902 Angestellte, die mit abgeschlossener Berufsausbildung oder nach eingehender Einarbeitung entsprechende Tätigkeiten ausüben Mindestlohn beachten; Mindestlohn beachten; siehe Absatz 9 siehe Absatz 9 Gehaltsgruppe 2b 12,05 2 096 Angestellte, die 3 Jahre in der Gehaltsgruppe 2a eingestuft waren Mindestlohn beachten; Mindestlohn beachten; siehe Absatz 9 siehe Absatz 9 Gehaltsgruppe 3a 13,79 2 398 Angestellte, die mit abgeschlossener Berufsausbildung oder nach eingehender Einarbeitung selbstständige Tätigkeiten nach eingehender Anweisung ausüben Gehaltsgruppe 3b 14,73 2 561 Angestellte, die 3 Jahre in der Gehaltsgruppe 3a eingestuft waren Gehaltsgruppe 4 16,67 2 900 Angestellte, die mit abgeschlossener Berufsausbildung oder nach eingehender Einarbeitung mit mehr als dreijähriger Berufserfahrung selbstständige Tätigkeiten ausüben Gehaltsgruppe 5 18,78 3 266 Angestellte, die mit abgeschlossener Berufsausbildung oder nach eingehender Einarbeitung mit mehr als dreijähriger Berufserfahrung selbstständig Tätigkeiten vollverantwortlich ausüben, über umfassende Fachkenntnisse verfügen und Weisungsbefugnis in ihrem Tätigkeitsbereich haben
Die Löhne und Gehälter erhöhen sich
mit Beginn des sechsten Jahres der Betriebszugehörigkeit um 4 Prozent und
mit Beginn des neunten Jahres der Betriebszugehörigkeit um 8 Prozent.
Übersteigt der bundesgesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz oder nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz das in dieser Rechtsverordnung festgelegte Entgelt, so gelten diese gesetzlichen Lohnregelungen, ohne dass es einer Änderung dieser Verordnung bedarf.