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Der Jahresurlaub beträgt für alle Beschäftigten bis einschließlich 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit 26 Arbeitstage, im 4. und 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit 28 Arbeitstage, ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Arbeitstage.
Beschäftigte mit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und einem Lebensalter über 50 Jahren erhalten zusätzlich 2 Arbeitstage Urlaub.
Beschäftigte mit mindestens 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und einem Lebensalter über 55 Jahren erhalten insgesamt 3 Arbeitstage Urlaub zusätzlich.
Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.